Gegründet 1890
Nach dem Schleswig – Holsteinischen Brandschutzgesetz haben die Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe eine leistungsfähige öffentliche Feuerwehr vorzuhalten. Sie ist eine gemeindliche Einrichtung und dient der Sicherstellung des vorbeugendem und abwehrenden Brandschutz, sowie der notwendigen technischen Hilfeleistung.
Durch diverse Aktivitäten, wie die jährliche Dorfreinigungsaktion, das Laternelaufen, Grillen für jedermann, das Verspielen u.v.m., trägt die Freiwillige Feuerwehr sehr zur Belebung unserer dörfliche Gemeinschaft bei.