Drohne stört die Störche bei der Paarung

03.03.2019

Bereits zwei Tage nach dem Storch kam am 14. Februar auch das Storchenweibchen aus dem südlichen Winterquartier nach Eggebek zurück und fühlte sich schnell wieder heimisch im langjährigen eigenen Nest auf dem Treeneplatz am Klinkenberg in Eggebek. “Der Rückflug hat an den beiden Störchen ganz schön gezehrt, denn ich musste ordentlich große Portionen Schleiheringe in den letzten Tagen zufüttern,” erzählt Storchenvater August-Wilhelm Petersen.

Frisch gestärkt begann dann auch bald das Paarungsritual der beiden Störche, begleitet vom lautstarken Klappern der langen Schnäbel. Am letzten Sonnabend wurde das Paarungsgeschäft der beiden jedoch jäh unterbrochen, wie aufmerksame Spaziergänger beobachteten. Mit stetig lauter werdendem Brummen näherte sich eine Drohne und flog direkt auf das Nest mit den beiden Störchen runter. Die stoben auseinander und flogen aufgeregt davon. Kurze Zeit später drehte auch die Drohne ab und flog in nördliche Richtung davon. Der Besitzer konnte leider nicht festgestellt werden.

Der Storch gehört zu den geschützten Tierarten. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebende und geschützte Tiere mutwillig zu stören und zu beunruhigen. Ein derartiges mutwilliges Stören durch eine Drohne stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann durch ein empfindliches Bußgeld seitens der Naturschutzbehörden geahndet werden. Drohnen haben auf Störche eine ähnliche Wirkung wie Raubvögel, daher flüchten sie bei Annäherung. Dadurch kann das Brutgeschäft gestört werden und im schlimmsten Fall kann es durch die Verunsicherung auch zur Aufgabe des Nestes kommen.

Storchenvater August-Wilhelm Petersen hofft, dass es sich um einen einmaligen Zwischenfall handelt und die Störche, die am Nachmittag wiederkamen, ihr Brutgeschäft so erfolgreich wie im letzten Jahr in Eggebek erledigen können.

(Klaus-Dieter Rauhut)

 

Bild zur Meldung: Das fluchtartig verlassene Storchennest auf dem Treeneplatz in Eggebek